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Gesetzlich Versichert
- Grundlage der therapeutischen Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Überweisung / umgangssprachlich „Rezept“). Diese Verordnung und die Krankenversichertenkarte sind vor Beginn der ersten Behandlung vorzulegen.
- An die Versicherten dürfen nur die auf der Überweisung verordneten Leistungen abgegeben werden.
- Gesetzlich versicherte Patienten müssen für jede Verordnung zehn Euro Rezeptgebühr und zehn Prozent der Behandlungskosten zuzahlen, § 61 Satz 2 SGB V. Der Gesamtbetrag ist am ersten Behandlungstag in der Praxis zu entrichten.
- Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung (§ 62 Absatz 3 SGB V) legen diese bitte vor.
- Mit jedem Patienten wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.
- Jeder Patient unterzeichnet eine Datenschutzerklärung. Die Rechte des Patienten in Bezug auf den Datenschutz sind in dieser Erklärung aufgeführt.
Privat Versichert
- Grundlage der therapeutischen Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Überweisung / umgangssprachlich „Rezept“). Diese Verordnung und die Krankenversichertenkarte sind vor Beginn der ersten Behandlung vorzulegen.
- An die Versicherten dürfen nur die auf der Überweisung verordneten Leistungen abgegeben werden.
- Die Behandlungskosten werden nach therapeutischem Abschluss der ärztlichen Verordnung mit dem Patienten durch Zusendung einer Rechnung abgerechnet. Vertragspartner für den Heilmittelerbringer (Therapeuten) bleibt der Patient, nicht die private Krankenversicherung / Beihilfestelle.
- Jeder privat versicherte Patient hat eigenverantwortlich die Kenntnis über die Heilmittelerbringung je nach abgeschlossenem Tarif mit der privaten Krankenversicherung zu tragen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des Heilmittelerbringers.
- Privat versicherte Patienten mit einem Beihilfeanspruch haben eigenverantwortlich die Kenntnis über die Heilmittelerbringung nach der jeweils gültigen Beihilfeverordnung des entsprechenden Dienstherrn zu tragen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des Heilmittelerbringers.
- Mit jedem Patienten wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.
- Jeder Patient unterzeichnet eine Datenschutzerklärung. Die Rechte des Patienten in Bezug auf den Datenschutz sind in dieser Erklärung aufgeführt.
Selbstzahler
- Grundlage der therapeutischen Behandlung ist ein individuell abgeschlossener Behandlungsvertrag über die Heilmittelerbringung. Andere Leistungen als eine Heilmittelerbringung werden nicht vereinbart.
- Die Kosten der Behandlung trägt der Selbstzahler vollumfänglich allein. Die Behandlungskosten sind sofort fällig und noch in der Praxis zu leisten. Es wird eine Rechnung ausgestellt.
- Jeder Patient unterzeichnet eine Datenschutzerklärung. Die Rechte des Patienten in Bezug auf den Datenschutz sind in dieser Erklärung aufgeführt.
Anmerkung
- Die o.a. Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Der Verantwortliche übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.